In Sachen Fahrbetrieb kommt eine anfangs sicherlich nicht gleich verstandene Frage von mir: Wie weit sollen bzw. müssen die Gleise bei Begegnungsverkehr auseinander sein um einen sicheren Fahrbetrieb zu gewährleisten. Möglicherweise verstehen mich manche wenn ich folgende Situation in den Raum stelle: zwei mit Personen besetzte Züge begegnen sich "auf freier Strecke" und es sollte vermieden werden dass manche ein "high five" mit dem entgegen kommenden Personenzug und deren Fahrgäste machen.
Bei der Dämlichkeit mancher Mitmenschen muss ich befürchten dass die sich mit den Fingern wenn sie sich gegenseitig die Hände hin halten miteinander verhaken und sich möglicherweise gegenseitig - oder zumindest eine Person - vom Wagen unfreiwillig absteigen lässt.
Auf den besuchten Vereinsanlagen habe ich bislang nur Einrichtungsverkehr oder Parallelverkehr (Bahnhofsausfahrten) gesehen so dass es zu dieser ungewöhnlichen Frage vor Ort nicht gekommen ist.
Gibt es rechtliche Grundlagen aus dem Bahnbetrieb der angewendet werden kann oder muss nach Vernunft geplant werden - dann müssten die Gleise mit einem Abstand von mindestens 1,50 m bis 2 m voneinander entfernt sein was in der Praxis sicherlich optisch nicht gut rüber kommt.
Welche Erfahrungen gibt es aus der Praxis von den vielen Anlagen die ich noch nicht besucht habe. Eigentlich wollte ich die Frage vor Ort in Friedrichshafen an die Aktiven stellen was ich verwerfen muss da ich nicht vor Ort sein kann.
Grüße
Bernd