Zug-Begegnungsverkehr in der Praxis in Spur 7 1/4 Zoll und 5 Zoll

  • In Sachen Fahrbetrieb kommt eine anfangs sicherlich nicht gleich verstandene Frage von mir: Wie weit sollen bzw. müssen die Gleise bei Begegnungsverkehr auseinander sein um einen sicheren Fahrbetrieb zu gewährleisten. Möglicherweise verstehen mich manche wenn ich folgende Situation in den Raum stelle: zwei mit Personen besetzte Züge begegnen sich "auf freier Strecke" und es sollte vermieden werden dass manche ein "high five" mit dem entgegen kommenden Personenzug und deren Fahrgäste machen.

    Bei der Dämlichkeit mancher Mitmenschen muss ich befürchten dass die sich mit den Fingern wenn sie sich gegenseitig die Hände hin halten miteinander verhaken und sich möglicherweise gegenseitig - oder zumindest eine Person - vom Wagen unfreiwillig absteigen lässt.

    Auf den besuchten Vereinsanlagen habe ich bislang nur Einrichtungsverkehr oder Parallelverkehr (Bahnhofsausfahrten) gesehen so dass es zu dieser ungewöhnlichen Frage vor Ort nicht gekommen ist.

    Gibt es rechtliche Grundlagen aus dem Bahnbetrieb der angewendet werden kann oder muss nach Vernunft geplant werden - dann müssten die Gleise mit einem Abstand von mindestens 1,50 m bis 2 m voneinander entfernt sein was in der Praxis sicherlich optisch nicht gut rüber kommt.

    Welche Erfahrungen gibt es aus der Praxis von den vielen Anlagen die ich noch nicht besucht habe. Eigentlich wollte ich die Frage vor Ort in Friedrichshafen an die Aktiven stellen was ich verwerfen muss da ich nicht vor Ort sein kann.

    Grüße

    Bernd

    Erfahrung sammeln durch selber machen

  • Der zu berücksichtigende Faktor ist der Mensch, der auf dem Fahrzeug sitzt und das nicht immer kerzengerade. Eine unheimliche Begegnung der ersten Art sollte tunlichst vermieden werden, und schon ist man beim Radfahrerabstand von ca. 1,5m.

    Gruß vom Heizer

  • Meine der Fahrbetrieb gilt als "Schausteller Betrieb". Da wird der Gesetzgeber, direkt keine Grenzerte vorgeben. Sondern nur das nichts passieren darf. Dann ist der Betreiber wieder verantwortlich und hat den schwarzen Peter.

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Um ein solches Verhalten zu vermeiden musst du wirklich einen Abstand von etwa 1,5m zu allem realisieren, falls der Platz das hergibt. Es werden immer Leute vom Zug aus nach etwas greifen, Pflanzen oder ganz schlimm Weichenhebel. Das mit dem High Five hab ich in FN öfter gesehen, da wurde aber niemand gezogen.

    Gruß Eric

    Sämtliche verwendeten Rechtschreibfehler gehören allein mir! :D

  • Hallo Bernd,

    die Anlage in Graz wird zwar im Richtungsverkehr betrieben, weist aber am hinteren Ende eine Kehrschleife auf. Wenn die Gleise wieder zusammenkommen, fährt man ca. 150 m parallel zueinander. Dabei liegen beide Gleise so weit auseinander, daß sich die Fahrgäste nicht berühren können. Genau Maße kann ich Dir nicht nennen, aber Du kannst Dich ja beim DBC-Graz danach erkundigen.

    Gruß Wolfgang

  • Hallo Bernd,

    eventuell findest du etwas im Gesetz über Betrieb von Seilbahnen, kein Witz, dort wurde vor Jahren, zumindest im Landesgesetz für Baden-Würtemberg, auch der Betrieb von Gartenbahnen geregelt.

    Bei meinem Verein haben wir als Freimaß festgelegt, dass sich, bezogen auf Gleismitte, kein Gegenstand innerhalb 80cm befinden darf. Somit ergibt sich ein Abstand von 1,6m Gleismitte zu Gleismitte. Im Bahnhof mit Einrichtungsverkehr kann man dies reduzieren, wenn szwischen den Gleisen keine Personen aufhalten können (Bahnsteige außen).

    Volker

  • etwas im Gesetz über Betrieb von Seilbahnen, kein Witz, dort wurde vor Jahren, zumindest im Landesgesetz für Baden-Würtemberg, auch der Betrieb von Gartenbahnen geregelt.

    Das betrifft natürlich nur kommerzielle Anlagen, nicht private.

    Private Anlagen brauchen sich nicht daran zu halten.

    Es kann jedoch sinnvoll sein. :)

    Gruß!
    Heinrich