Wie definierst Du "Eisenbahn" ?

  • es fehlt eindeutig der Zusatz "Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen, mit dem Ziel der Gewinnmaximierung"

    Gruß

    Patrick

  • Das war eine im Kanzleistil verfasste Definition eines Eisenbahnunternehmens durch das Reichsgericht (Urteil vom 17. März 1879; RGZ 1, 247, 252)

    Die hat auch damals kaum jemand verstanden.

    Übrigens hat dazu jemand (ein gewisser Ludwig Reiners) in seiner Stilfibel zu folgenderder Definition eines Reichsgerichtes inspiriert:

    Zitat: „Ein Reichsgericht ist eine Einrichtung, welche eine dem allgemeinen Verständnis entgegenkommen sollende, aber bisweilen durch sich nicht ganz vermeiden lassende, nicht ganz unbedeutende bzw. verhältnismäßig gewaltige Fehler im Satzbau auf der schiefen Ebene des durch verschnörkelte und ineinandergeschachtelte Perioden ungenießbar gemachten Kanzleistils herabrollende Definition, welche eine das menschliche Sprachgefühl verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist, liefert.“ Zitat Ende

    Auch schön, oder?

    Quelle: Deutsche Wikipedia; Artikel "Kanzleistil", Autoren gem Versionsgeschichte
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzleistil

    Zum Hintergrund des damals verhandelten Falles, siehe auch hier:
    http://dvaulont.de/2011/06/16/die…-die-eisenbahn/

    5-Zoll-Bahn - Meine fährt bei jedem Wetter

  • Nein, nicht wir brauchen die Medizin !

    Irgendwie kommt bei solchen Stilblüten immer der Verdacht auf, daß die Studienzeiten zu lang sind und die Akademiker sich verstärkt mit der Praxis befassen sollten.

    Ist doch zum Weglachen.

    Norbert