Moin,
es ist zwar viel geschrieben, aber Erwins Frage betreffend nur wenig gesagt worden und letzteres auch noch etwas unzutreffend, was die Bezeichnungen betrifft.
Das von Erwin angefragte Dokument ist in der EU einheitlich gestaltet und dient der Überwachung und Kontrolle der Wiedereinfuhr der dort aufgeführten Waren. Es ist bei Aus- und Wiedereinfuhr vorzulegen und hat folgende Bezeichnung
INF. 3 Nr. B ******* (* - laufende Nummer wie in einem Quittungsblock)
RÜCKWARENREGELUNG AUSKUNFTSBLATT
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
- Ausführer,
- Empfänger im Zeitpunkt der Ausfuhr (hier Dampfbahnclub ....),
- Bestimmungsland im Zeitpunkt der Ausfuhr,
- Art, Anzahl und Bezeichnung der ausgeführten Waren (soweit Seriennummern vorhanden sind, empfiehlt sich deren Angabe),
- Datum und Unterschrift des Ausführers
Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung "mit Schreibmaschine oder von Hand in Druckschrift" (Zitat) auszufüllen.
Es empfielt sich, die Gegenstände (Loks, Wagen, ...) in einer Anlage mit Bildern und genauer Beschreibung zu erfassen, da das dafür vorgesehene Feld doch recht klein ist.
Das Auskunftsblatt kann am Wohnort oder an der Grenze ausgefüllt werden, es ist bei den zuständigen Hauptzollämtern zu erhalten.
Der Beitrag beruht auf einer mir am 13.06.12 durch mein zuständiges Hauptzollamt erteilten Auskunft.
Grüße Dietrich