Le Bouveret 2012

  • Moin,

    es ist zwar viel geschrieben, aber Erwins Frage betreffend nur wenig gesagt worden und letzteres auch noch etwas unzutreffend, was die Bezeichnungen betrifft.

    Das von Erwin angefragte Dokument ist in der EU einheitlich gestaltet und dient der Überwachung und Kontrolle der Wiedereinfuhr der dort aufgeführten Waren. Es ist bei Aus- und Wiedereinfuhr vorzulegen und hat folgende Bezeichnung

    INF. 3 Nr. B ******* (* - laufende Nummer wie in einem Quittungsblock)
    RÜCKWARENREGELUNG AUSKUNFTSBLATT


    Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

    - Ausführer,
    - Empfänger im Zeitpunkt der Ausfuhr (hier Dampfbahnclub ....),
    - Bestimmungsland im Zeitpunkt der Ausfuhr,
    - Art, Anzahl und Bezeichnung der ausgeführten Waren (soweit Seriennummern vorhanden sind, empfiehlt sich deren Angabe),
    - Datum und Unterschrift des Ausführers

    Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung "mit Schreibmaschine oder von Hand in Druckschrift" (Zitat) auszufüllen.

    Es empfielt sich, die Gegenstände (Loks, Wagen, ...) in einer Anlage mit Bildern und genauer Beschreibung zu erfassen, da das dafür vorgesehene Feld doch recht klein ist.

    Das Auskunftsblatt kann am Wohnort oder an der Grenze ausgefüllt werden, es ist bei den zuständigen Hauptzollämtern zu erhalten.

    Der Beitrag beruht auf einer mir am 13.06.12 durch mein zuständiges Hauptzollamt erteilten Auskunft.

    Grüße Dietrich

    Feinblechner können machen aus feinen Blechen feine Sachen.

  • Hallo Freunde,

    vom Dampfbahnclub Deutschland (DBC-D) sind für die Ein-/Ausfuhr von Dampfbahnfahrzeugen beim Besuch von Dampfbahnvereinen in der Schweiz sowie für Schweizer Dampfbahner beim Besuch von Treffen in Deutschland vereinfachte Regelungen für die Zollbehandlung erreicht worden.
    Da ich mit meinen Modellen noch nicht in der Schweiz war, hat mich das bisher weniger interessiert.
    Ggf. sollte also mal beim DBC-D wegen Details angefragt werden.

    Viele Grüße
    Winfried

    Ich fahre auf Spur 7 (Regelspur) oder auf Spur 5 mit der Feld- und Waldbahn

  • hallo Freund
    Das vom DBCD und vom Ysebaehnli erstellte Blatt versenden wir vor dem Treffen bei uns an alle Angemeldeten Teilnehmer .Aber für die heimreise nach Deutschland ist dass Blatt Rückwaren Regelung nötig .Das dBCD Formular hilft nur für die Einreisse in die Schweiz,ohne Depot
    Mit den besten Grüssen Hannibal
    18 Dampftreffen vom27.-29. Juli im Ysebaehnli

    * 1940 † 2017

  • Hallo Dietrich,

    das hast du toll geschrieben, wollte das noch nachholen...
    ich würde ein Besuch beim Zoll zu Hause vorschlagen, das ist ruhiger
    und zumindest hier in Heilbronn sehenswert...
    da denkt man die Zeit ist stehen geblieben! :D
    Schöne alte Holzschreibtische und Schränke,
    17" Röhrenmonitor und eine Adler Schreibmaschine!!!

    Viele Grüße an Alle und viel Spaß in Bouveret!!! :thumbup:
    Volker

  • HAllo zusammen,

    ich bin zu meiner Zollstelle gefahren und habe mnir eine "Nämlichkeitsbescheinigung" ausstellen lassen.
    Dazu Bilder von allem was mitgeht anfertigen, beim Zoll vorlegen, wird getackert und gesiegelt!
    Formular ausfüllen, muss in Deutschland sein, und fertig.
    Das ganze ist zeitlich unbeschränkt. Man muss nur wieder hin wenn sich in dem Bestand was ändert.
    Beim Wert nicht höher als 3000 Euro angeben, sonst wird es Schwerig! D
    Wer die Schreiben der Zolbehörden möchte, bitte die private Mailadresse per pn, ich schick sie daNN1

    Gruß
    HD