Druckprüfung Damfkessel aus England

  • Hallo,
    vielleicht gibt es schon Erläuterungen zu diesem Thema, aber wenn dann habe ich es übersehen. Meine Frage dreht sich um folgendes Problem:

    Ich kann evtl. über einen Freund eine Damflok aus England bekommen (mit Kupferkessel). Da diese seit ein paar Jahren nicht mehr gelaufen ist, ist letztes Jahr das Zertifikat für die Hydraulische Kesseldruckprüfung abgelaufen (in England sind diese offensichtlich alle vier Jahre fällig). Die in England übliche jährliche Dampf-Prüfung muss natürlich neu gemacht werden.

    Daher meine Frage:

    Wenn ich die Lok nach Deutschland überführe, muss ich dann die hydraulische Druckkesselprüfung machen lassen, wenn ja wo und wie und was würde das kosten? ?(

    Für Antworten bin ich sehr dankbar,
    Itino

  • Hallo Itino,
    hast Du mal bitte ein paar Details zu Deinem Kessel. Die Größe des Kessels ist sehr entscheident, wie aufwendig die Prüfung ausfällt oder ob der Kessel überhaupt geprüft werden muss.
    Grüße
    Wolfgang

    † 2017

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Weißert (11. November 2016 um 14:54)

  • Hallo,

    die englische Druckprüfung brauchst du für denn Betrieb in Deutschland nicht, das ist so ein spezielles Ding der Engländer, da kann dir der Johannes evtl. mehr dazu sagen.

    So fern der Kessel von Volumen her keine TÜV-Prüfung braucht, kannst du die Dichtigkeitsprüfung selber machen. Bei Cu-Kessel muß man, soweit ich weis, einiges beachten. Leider kenne ich mich da nicht gut genug aus um dir entsprechente Ratschläge zugeben.

    Allerdings ist es ratsam eine Prüfung, oder Probelauf, vor dem Kauf zu machen. Das erspart einen möglicherweise unangenehme Überraschungen zuhause.

    Gruß,

    chris69

  • In Deutschland ist eine eigene, spezielle Druckprüfung eines kleinen Modell-Kessels NICHT vorgeschrieben.
    Nur ab einer bestimmten Kenngröße Druck x Volumen IST eine Prüfung vorgeschrieben. Wenn es eine 5" Lok der Größe vielleicht SIMPLEX ist - dann ist nichts vorgeschrieben.
    Es bleibt Jedem aber überlassen zu seiner eigenen Beruhigung so viel zu testen wie er will.

    Wenn man eine Lok mit dem Stück Papier zu einer Kesselprüfung erwirbt, dann ist dies uU ein Verkaufsargument, aber auch nicht mehr. Wenn die Lok ohne Zertifikat kommt, dann hilft erstmal eine eigene Kesselprüfung, auch wenn sie hier nicht vorgeschrieben ist und eine sorgfältige visuelle Inspektion der Lok.

    Eine eigene Kesselprüfung kann man selbst relativ einfach veranstalten: SV durch Blindstopfen ersetzen und mit der Handpumpe (oder der Prüfpumpe eines Installateurs) ganz langsam auf 150 PSI aufdrücken und dann sehen was passiert. idR ist der Regler nicht vollkommen dicht und der Druck fällt langsam ab. Abwarten, wo das leckende Wasser zum Vorschein kommt. Wenn es an sichtbaren Verschraubungen austritt, diese neu verpacken und wiederholen. Wenn es schließlich aus den Zylinderh. tropft, dann ist dies sehr beruhigend, denn dann ist der Regler die Ursache. Alle anderen Leckagen sollten sorgfältig nachgeforscht werden. Wenn es aus der Feuerbüchse tropft oder in der RK entsteht eine Pfütze, ja das kann uU Böses bedeuten.

    Im übrigen...
    Durch die Effekte von Maßstab uns unterschiedlichem Druck zwischen Original und Modell gilt: Der Energieinhalt der Originallok ist mehrere 1000 mal größer als derjenige des Modells. Wenn man den Energieinhalt des Originals mit der Energie einer Artilleriegranate vergleicht, dann ist der Energieinhalt des Modells etwas so wie derjenige eines Böllers, mit dem die Kids in der Silvesternacht spielen. RELAX !

    Schließlich:
    In den Englischen Foren wird immer mal wieder von gefälschten Zertifikaten berichtet....

  • Vergessen...

    NICHT zum TÜV gehen!
    Die sagen nur: "Bleiben Sie uns mit dieser Kaffeemaschine vom Hals."
    Die Prüfung würde sicher soviel kosten wie die Lok.

  • Hallo Itino,
    hast Du mal bitte ein paar Details zu Deinem Kessel. Die Größe des Kessels ist sehr entscheident, wie aufwendig die Prüfung ausfällt oder ob der Kessel überhaupt geprüft werden muss.
    Grüße
    Wolfgang


    Hallo, die genaue Größe weiß ich nicht. Wie das so ist: "mein kollege hat eine von seinem Großvater, die er nicht nutzt...".
    Es ist den Bildern nach eine 5" Jubilee. Mehr als drei Liter sollte der Inalt sicher nicht betragen.

    Aber Johannes Antwort at mir scho mal weiter geholfen.

    VIelen Dank und Gruß,

    Itino

    Einmal editiert, zuletzt von Itino (12. November 2016 um 11:16)

  • Hallo Kristian ,
    ja was alles so erzählt wird. Itinos Kessel ist ein Kessel, der weder getüvt noch sonderlich geprüft werden muss. Es reicht wenn er ihn in der Art wie Johannes schrieb kontrolliert und gut ist.
    Grüße
    Wolfgang

    † 2017

  • Hallo Kristian,
    kommerzielle Kessel aus Edelstahl werden in Deutschlmand (meines Wissens) nur von einem Hersteller gefertigt.
    Ab einer gewissen Größe muss das Schweißen unter Aufsicht eines TÜV-Mitarbeiters erfolgen. Und dessen Arbeitszeit (Anwesenheit) muss bezahlt werden. Hat nichts mit TÜV-fähigkeit zu tun. Vielmehr ist es in der Druckgeräterichtlinie für das Inverkehrbringen so geregelt. Muss übrigens kein TÜV-Mitarbeiter sein, kann auch von einer anderen Prüforganisation sein.
    Volker

  • Hallo in die Runde,

    danke für Aufklärung. Sorry für meinen falschen Begriff, ich wollte nur ein Beispiel zu Johannes´ Statement beisteuern in der Annahme, dass solche Infos nicht allen hier bekannt sein müssten. Am Herstellerstand war von TÜV und CE-Siegel die Rede, wie das im Detail läuft, habe ich den guten Mann nicht ausgefragt. Inwieweit der genannte Betrag realistisch ist, kann ich nicht beurteilen.

    Schöne Grüße
    Kristian

  • Mahlzeit Kristian,

    bei der Abnahme eines Kessel bei einer zugelassenen Prüforganisation wird nicht nur der Kessel selbst einer Dichtigkeits- und Festigkeitsprüfung unterzogen, sondern auch die zur Herstellung/Reparatur genutzten Werkstoffe, Verfahren, Konstruktionsunterlagen und Zulassungen/Befähigungsnachweise des Schweißers geprüft. Die von dir genannte Summe ist schon in einer realistischen Größenordnung.

    Da ich schon einige Prüfungen im Vorbildbereich mitgemacht habe, eine kleine Ausführung dazu:

    Es wird bei der Dichtigkeitsprobe mit dem normal zulässigen Betriebsdruck p geprüft und bei der Festigkeitsprüfung mit 1,43 x p bei Neukesseln und 1,3 x p bei älteren Kesseln. Bei der Dichtigkeitsprobe wird der Kessel mit seinen Armaturen auf Leckagen an Schweiß- und Nietnähten, Stehbolzen, Ankern und Verschraubungen untersucht, die Festigkeitsprobe zusätzlich nach bleibenden Verformungen. Mitunter muss man die Prüfdrücke heute dem betreffenden Prüfer leider vorher sagen, die Maßstäbe im Kraftwerksbau, wo Abwasserleitungen schon mehr als 10 bar haben, sind eine andere Kategorie. Das führt immer wieder zu astronomisch hoch angesetzten Prüfdrücken, die an sich gute Kessel aus dem Leben scheiden ließen.

    Die Durchführung erfolgt seit je her nach dem gleichen Muster, bei Interesse kann ich die Arbeitsanweisung dafür hier mal einstellen.

    Gruß Sven

    Lehrling von Nikolaj Nikolajew Lokomofeilowytsch, der unter einer sibirischen Eiche eine Dampflok aus dem Ganzen feilte... :D

  • Mahlzeit!

    Auf besonderen Wunsch hier mal die Arbeitsanweisung 15 für die Durchführung der Wasserdruckprüfung an Lokomotivkesseln aus DV946 Teilheft 1a Kessel Anhang Ausgabe 1959:

    1. Vorbereitende Arbeiten

    1.01 Zur Wasserdruckprüfung wird der Kessel zweckmäßig auf einen besonderen, mit Arbeitsbühne und Arbeitsgrube ausgestatteten Stand gebracht.

    1.02 Unfallsicheres Arbeiten der Kesselschmiede und des Kesselprüfers muss gewährleistet sein.

    1.03 Für die Untersuchung notwendige Handlampen sind so bereitzuhalten, dass der Kesselprüfer den gesamten Kessel untersuchen kann, ohne eine Lampe umstecken zu müssen.

    1.04 Die Wasserdruckprüfung ist möglichst bei Tageslicht durchzuführen

    1.05 Der Kessel muss einwandfrei sauber und trocken sein. Stemmkanten und Nietnähte dürfen keine Rost- und Kesselsteinansätze haben

    1.06 Um Schwitzwasser zu vermeiden, ist zweckmäßig angewärmtes Wasser zum Füllen des Kessels zu verwenden.

    1.07 Der Kessel ist beim Füllen so zu stellen, dass er vollständig entlüftet werden kann. Es ist zweckmäßig, in das Domentlüftungsloch einen Hahn mit Entlüftungsrohr einzubauen.

    1.08 Der Kessel muss fertig zur Wasserdruckprüfung gestellt werden, d.h. es müssen alle vorgesehenen Arbeiten am Kessel erledigt sein, einschließlich Öffnen der Kontrollbohrungen an Stehbolzen, und Ankern, Auswechseln der schadhaften Stiftschrauben und Bördeln bzw. Einschweißen aller Rohre. Der Dampfsammelkasten muss eingebaut sein, wobei die Öffnungen desselben nicht verschlossen sein dürfen. Sämtliche Armaturen müssen angebaut sein, die Öffnungen dürfen nicht abgeflanscht sein.

    1.09 Angebaute Sicherheitsventile müssen durch eine geeignete Vorrichtung so festgelegt sein, dass sie sich bei der Wasserdruckprüfung nicht öffnen.

    1.10 Während der Vorarbeiten ist außer dem normalen Kesseldruckmesser mindestens ein Vergleichsdruckmesser anzubauen. Kesseldruckmesser und Vergleichsdruckmesser dürfen nicht an der gleichen Stelle angebracht werden. Bei der Druckprüfung muss unbedingt ein Prüfdruckmesser angeschlossen sein.

    1.11 Das Kesselstammheft ist vorzulegen, dazu die Originalniederschrift der Kesseluntersuchung, ein Verzeichnis der eingebauten Flicken, beglaubigte Abschriften der Werkstoffprüfbescheinigungen, Röntgenprüfbescheinigungen und Schmelzpropfenabdruck sowie die Genehmigung über evtl. Sonderarbeiten.

    1.12 Zur Kontrolle durch den Kesselprüfer müssen die eingebauten Flicken gekennzeichnet sein. Die Stempel müssen auf der Luftseite jederzeit erkennbar sein.

    1.13 Fabrikschild und Marke für den niedrigsten Wasserstand müssen vor der Wasserdruckprüfung angebaut sein. Die Fabriknummer muss neben dem Fabrikschild in die Stehkesselrückwand eingestempelt sein.

    1.14 Wasserstandsanzeiger und Probierhähne müssen ebenfalls angebaut sein

    1.15 Der Reglerhebel ist durch eine geeignete Vorrichtung so festzulegen, dass er unbeabsichtigt nicht betätigt werden kann.

    1.16 Unmittelbar vor der Wasserdruckprüfung ist der Kessel gründlich zu reinigen und von Öl und Fremdkörpern zu befreien.

    1.17 Vor der Wasserdruckprüfung wird der Kessel im Beisein des Werkmeisters bis zum Betriebsdruck abgedrückt. Dabei auftretende Undichtigkeiten sind vor der Wasserdruckprüfung zu beseitigen. Der Druck im Kessel ist allmählich und stossfrei zu steigern.

    Diese Arbeitsanweisung wird sinngemäß bis heute verwendet. Eine Ausnahme ist der Punkt 1.09, da die meisten heute verwendeten Sicherheitsventile sich nicht blockieren lassen. Diese werden dann blindgeflanscht.

    Zur eigentlichen Durchführung der Wasserdruckprobe geht es dann im nächsten Beitrag.

    Gruß Sven

    Lehrling von Nikolaj Nikolajew Lokomofeilowytsch, der unter einer sibirischen Eiche eine Dampflok aus dem Ganzen feilte... :D

  • Mahlzeit!

    Nun wenden wir uns der eigentlichen Wasserdruckprüfung zu:

    2 Wasserdruckprüfung durch den Kesselprüfer

    2.01 Die Wasserdruckprüfung darf nur vom Kesselprüfer durchgeführt werden.

    2.02 Vor Beginn der Wasserdruckprüfung überzeugt sich der Kesselprüfer an Hand der Niederschrift, daß die angeordneten Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt sind. Die erste Nachprüfung erfolgt bereits vor dem Rohreinbau. Diese kann der Kesselprüfer einem Arbeitsprüfer übertragen, der dann die Nachprüfung zu bescheinigen hat.

    Hierbei ist nachzuprüfen:

    2.021 ob die Arbeiten überhaupt und nach der Niederschrift des Kesselprüfers ausgeführt worden sind,

    2.022 ob die Arbeiten werk- und zeichnungsgerecht ausgeführt worden sind,
    ob die eingebauten Flicken den Angaben der Kesselprüfer-Niederschrift und der beiliegenden Werkstoffprüfbescheinigungen entsprechen,
    ob die Röntgenbescheinigungen und der vom Schweißingenieur ausgestellte Röntgenbefund vorliegen.
    Bei Einbau einer neuen Feuerbüchse oder einer neuen Feuerbüchsdecke ist die richtige Lage des Wasserstandes und der Marke für den niedrigsten Wasserstand (NW) nazuprüfen (NW s. Kesselgenehmigungszeichnung),

    2.03 Unter der Voraussetzuung, dass der Kessel vorschriftsmäßig gereinigt und ohne Luftpolster mit Wasser gefüllt ist, gibt der Kesselprüfer das Zeichen zum Anstellen der Druckpumpe. Er beobachtet das Ansteigen des Druckes am Prüfdruckmesser und gibt das Zeichen zum Abstellen der Druckpumpe, wenn der vorgeschriebene Prüfdruck erreicht ist.

    2.04 Bei der Wasserdruckprüfung soll der Druck im Kessel allmälich und stossfrei auf den Prüfdruck gesteigert werden.

    2.05 Der Prüfdruck beträgt 1,3 p in kp/cm², mindestens aber p+1, wobei p der höchstzulässige Betriebsdruck ist.

    2.06 Der zulässige Betriebsdruck wird nach dem Fabrikschilde festgestellt und hiernach angeordnet.

    2.07 Nach Erreichen des Prüfdruckes ist die Leitung von der Druckpumpe zum Kessel abzusperren

    2.08 Je nach den vorhandenen Einrichtungen werden am Kessel erst oben an beiden Seiten sämtliche Niete und Nähte und die Verbindungen der Feinausrüstung auf Dichtheit geprüft. Dasselber geschieht an der unteren Hälfte des Kessels. Danach wird die Rauchkammerrohrwand gut abgeleuchtet und untersucht. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Dichtflächen zwischen Dampfsammelkasten, Rohrwand und Reglerrohr zu richten.
    Nachdem der Stehkessel außen untersucht (abgeleuchtet) und mit gleicher Sorgfalt auch die Nähte am Bodenring geprüft wurden, werden in der Feuerbüchse alle Stehbolzen, Anke, Heiz- und Rauchrohre auf Dichtheit geprüft
    Die gesamte Untersuchung des Kessels soll so beschleunigt werden, daß sie möglichst in einer Zeitspanne von längstens 15 Minuten beendet ist.
    Nach beendeter Untersuchung stellt der Kesselprüfer den nunmehr vorhandenen Druck fest.

    2.09 Bei der Wasserdruckprüfung ist der Kesseldruckmesser mit dem Prüfdruckmesser zu vergleichen. Bei einer Abweichung von +- 0,5 kp/cm² bei höchstzulässigem Betriebsdruck, d.h. bei der roten Strichmarke, ist der Kesseldruckmesser auszuwechseln.

    2.10 Nach DV946, Teilheft 1a §18 Abs. 7, darf bei Kesseln, bei denen das Produkt aus Kesselinhalt in m³ und dem Betriebsdruck in kp/cm² die Zahl 130 übersteigt, nach 15 Minuten, bei allen übrigen Kesseln nach 10 Minuten der Prüfdruck um nicht mehr als 0,5 kp/cm² gesunken sein.

    2.11 Sind am Kessel Undichtheiten festgestellt und ist der Druck um mehr als nach Vorschrift zulässig abgesunken, ist die Ursache festzustellen und, wenn erforderlich , die Wasserdruckprüfung zu wiederholen.

    2.12 Ist der Prüfdruck mit der zulässigen Verminderung erhalten geblieben, so wird er allmählich bis unter Betriebsdruck vermindert. Bevor der Druck vollkommen abgelassen wird, untersucht der Kesselprüfer die Wasserstands- und Prüfhähne auf freien Druchgang und auf die Funktion des Kugelverschlusses.

    2.13 Damit ist die Wasserdruckprüfung beendet. Der Kesselprüfer stellt nunmehr die Bescheinigungen aus und stempelt, wenn notwendig die Kupferniete des Fabrikschildes.

    2.14 Bei der Wasserdruckprüfung am Kessel festgestellte Mängel sind nach Maßgabe des Kesselprüfers vor der Dampfprüfung zu beseitigen.

    2.15 Um Unfälle zu vermeiden, ist das beiderseitige Einschlagen von Pfropfen bei schadhaften Heiz- und Rauchrohren verboten.

    2.16 Während der Wasserdruckprüfung abgerissene Stehbolzen düften vernagelt werden. DerKesselprüfer entscheidet darüber, ob die Wasserdruckprüfung mit den gerissenen Stehbolzen durchgeführt werden soll.
    Er entscheidet ebenfalls darüber, ob die Dampfprüfung mit den abgerissenen Stehbolzen durchgeführt werden kann, oder ob die Stehbolzen vorher auszuwechseln sind.

    Soweit zur Vorschrift.

    Im Anschluss noch ein paar Bilder einer Wasserdruckprüfung an einem Feldbahnlokkessel, der nach umfangreicher Ausbesserung seine Abnahme erhalten sollte.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Kessel auf dem Arbeitsstand. Im Vordergrund der Anschluss für die Druckpumpe. Auf dem Domdeckel sind die Druckmesser angebracht.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Erhöhen des Kesseldruckes mit Handpumpe, der Sachverständige beobachtet den Druckanstieg am Prüfdruckmesser.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Der vom Sachverständigen festgesetzte Prüfdruck ist erreicht, die Pumpe wird abgestellt. Nach 10 Minuten war kein Druckabfall zu verzeichnen, selbst nach 45 Minuten nicht. Warum der Kessel mit einem Prüfdruck von 1,5 x (p=12 bar) geprüft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Die neu eingebaute Rauchkammerrohrwand wird untersucht. Das Einströmzweigrohr ist blind geflanscht, da der Regler noch nicht eingebaut war.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Untersuchen der Feuerbüchse. Hier wird die Forderung nach einem Arbeitsstand mit Grube deutlich.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Blick in die Feuerbüchse mit gewechselten Stehbolzen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Prüfen der Lage der NW-Marke.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Schwitzwasser an Rundnaht zwischen Lang- und Stehkessel.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Stempeln der Cu-Niete des Fabrikschildes nach bestandener Prüfung. Dies war notwendig, da das Originalschild in der Vergangenheit abhanden gekommen war. Das Ersatzschild wurde im Rahmen der Kesselreparatur angefertigt.

    Soweit mein Ausflug zum Vorbild.

    Gruß Sven

    Lehrling von Nikolaj Nikolajew Lokomofeilowytsch, der unter einer sibirischen Eiche eine Dampflok aus dem Ganzen feilte... :D

    4 Mal editiert, zuletzt von Maschinist (15. November 2016 um 09:50)

  • Moin Sven,

    Danke für die Ausführungen, eine Frage bleibt:

    2.16 Während der Wasserdruckprüfung abgerissene Stehbolzen düften vernagelt werden. DerKesselprüfer entscheidet darüber, ob die Wasserdruckprüfung mit den gerissenen Stehbolzen durchgeführt werden soll.

    Könntest du den Begriff "vernageln" genauer erläutern ?!

    Danke und Gruß Bucki

  • Mahlzeit Bucki,

    Die Stehbolzen beim Vorbild werden entweder aus Vollmaterial hergestellt, das beiderseits von den Stirnseiten her angebohrt ist oder aus dickwandigem Rohr gefertigt. Die Stehbolzen brechen üblicherweise infolge der Biegebeanspruchung, hervorgerufen durch die Längenänderungen bei Temperaturschwankungen, im Bereich wasserseitig nahe der Feuerbüchs- oder Stehkesselwand. Sobald der Anriss groß genug ist, tritt Wasser durch die Kontrollbohrung aus und macht sich somit bemerkbar. Solange es bei einem gerissen Stehbolzen bleibt, ist das nicht weiter tragisch. Er wird im Mängelbuch eingetragen und darf dann nach Absprache mit dem zuständigen Verantwortlichen vernagelt werden, um den Wasseraustritt zu stoppen. Ein Weiterbetrieb bis zur nächsten Kesseluntersuchung ist zulässig. (Wenn es mehrere sind, ist ein anderes Thema, das in diesem Rahmen zu weit führt)
    Unter dem Vernageln von Stehbolzen versteht man das Abdichten der Kontrollbohrung eines abgerissenen Stehbolzen mittels eines konischen Dorns. Dieser wird in die gereinigte Kontrollbohrung eingetrieben, bis der Überstand noch ca. 6-8 mm beträgt. Somit bleibt der Stehbolzen auch nach Rußansatz als gebrochen erkennbar.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hier ein Stehbolzen, den ich selbst vernagelt habe. Er wurde wenige Tage später gewechselt.

    Gruß Sven

    Lehrling von Nikolaj Nikolajew Lokomofeilowytsch, der unter einer sibirischen Eiche eine Dampflok aus dem Ganzen feilte... :D

  • Moin Sven,

    vielen Dank für die Erklärung ... , nur die Begrifflichkeit des vernagelns war mir etwas Artfremd.

    Danke und Gruß
    Bucki

    Moin Bucki,

    wie nennt man das Stehbolzen vernageln in Gevelsberg ;) ?!?

    Übrigens kann man auch Siederohre "artgerecht verschliessen" - wie hieß das doch gleich nochmal ... !?

    @Sven ... Zu Hiiiiilfe bittschön !!!

    Ach ja:
    Ganz herzlichen DANK für Deine ausführlichen und TOP bebilderten Ausführungen und Erklärungen !!!

    PS:
    DANKE für den Hinweis, @Manuel dass "Bucki" KEIN "Eidgenosse" is;
    sorry about - irgendwie hab ich da irgendwas oder -wen verwexlt;
    tuat ma laaad !

    :love: ... Gerald "GeGa" Buschan - der DAMPF-Bahn-Freak & ZENSUR-Allergiker ... !
    Orthographie: Ned imma frei erfundn & Ähnlichkeitn mit div. Regeln daher unvameidbar!
    Ceterum censeo: Das LEBEN ist schöööön - grundsätzlich !!!

    Einmal editiert, zuletzt von GeGa_DampfBahnFreak (21. März 2017 um 19:43)

  • Servus Gerald,

    seit wann ist denn Bucki Schweizer?! ( GeGa_DampfBahnFreak, alles gut, wollte es aber anmerken! kummt vua...)

    Wir hatten (inzwischen haben wir den ganzen Rohrsatz, sprich knapp über 150 Rohre, die genaue Zahl will mir jetzt nicht einfallen...) auch einige Rohre verschlossen, einige davon angeblich schon seit Jahren, also vor meiner Zeit...
    Wir sagen dazu eigentlich immer nur "zuagstopplt" (zu Hochdeutsch "zugestoppelt"), wie des jetzt genau heißt darfst mich nicht fragen...
    Heute wurde angeblich endlich der neue Rohrsatz aus Ampflwang geholt! :rolleyes:

    vlg
    Manuel

    -

    Einmal editiert, zuletzt von Manuel (21. März 2017 um 20:25)