- Offizieller Beitrag
Hallo liebe Vereinsvorstände,
welcher Verein hat in letzter Zeit auch eine Anfrage mit Formblatt der Ortsbehörde (z. Bsp. Baurechtsamt) auf Zulassung im Rahmen der "Landes-Seilbahnverordnung von 2003" als Vergnügungsbahn bekommen?
Zumindest was Baden-Württemberg betrifft?
Laut Nachfrage sollen alle "Vergnügungsbahnen" (auch Garten-und Parkbahnen mit Publikumsverkehr) aufgenommen und registriert werden.
Hintergrund: Einhalten von Sicherheitsvorschriften, regelmäßige Prüfungen, namentlich benannter Betriebsleiter etc etc.
Die Nachfrage dort ergab weiter , dass man das Formblatt ausfüllen muß, da die meisten Bahnen beim Regierungspräsidium bereits bekannt wären.
Was ist Euer Kenntnisstand? ![]()
Herzliche Grüße
panki