Zum Thema Ausstellungen...

  • Hallo,

    in einem zu übersetzenden Text ist mir dieser Satz unter die FInger gekommen:

    "Druckbehälter dürfen auf dem (Ausstellungs)stand nur betrieben werden, wenn die erforderliche Abnahmeprüfung gem. Betriebssicherheitsverordnung 27.9.2002, BGBl. I, S. 3777, in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt ist und die darüber ausgestellte Bescheinigung im Original oder in Kopie sowie gegebenenfalls das Revisionsbuch vorgelegt werden können."

    Nehmt das bitte nur als Beitrag zur Raupensammlung (vielleicht kann diese Info ja jemandem nützlich sein), nicht als Anstoß zu einer weiteren emotionsgeladenen Diskussion ;)

    Schöne Grüße...

    Kristian

  • Hallo Kristian,

    nützlich sind Hinweise nur wenn sie auch im Zusammenhang geschildert werden.

    Wer hat diese Bedingung gestellt?

    Wann wurde diese Bedingung gestellt?

    Für welchen Zweck wurde diese Bedingung gestellt?

    Warum ist kein Hinweis auf EU-Richtlinien vorhanden?

    usw. usw. usw.

    Fakten sollten immer vollständig angeführt werden.

    Viele Grüße

    Hartmut

  • Hallo Hartmut,

    dieser Satz ist aus den Technischen Sicherheitsvorschriften einer Messegesellschaft. Mehr weiß ich dazu nicht, aber vielleicht beantwortet schon dies Deine Fragen.

    Ansonsten sorry für meine undurchdachte Hyperaktivität...

    Kristian

  • Hallo

    Die Frage nach irgendwelchen Betribssicherheitsrichtlinien ist schon richtig: Der laufende Betrieb und die daraus folgende Verantwortung ist nämlich nationales Recht und keinesfalls EU Recht. Hier kann also jede Provinzverwaltung ihre eigenen Süppchen kochen. Das lassen sich die Beamten auch nicht nehmen, mit der Folge das in Baden Würtenberg z.T. andere Richtlinien gelten als in NRW.
    Besonders eifrig sind da die Niederländer und die Freunde auf der Insel.

    Lediglich die Herstellung und alle mit der ersten in Betriebnahme zusammenhängenden Vorschriften sind EU Recht.

    mfg

    Thomas

  • Hallo Thomas,

    bei den Unterlagen für Karlsruhe meine ich bezüglich Kesselprüfung etwas in Richtung Betriebssicherheitsverordnung (nationale Regel und bundeseinheitlich) gelesen zu haben. Ich habe mich nicht angemeldet und die Unterlagen nicht mehr.

    Gruß
    Udo